Rückerstatttung wegen Scheinrabatt

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  • 30 Mär 2022
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Wir haben am 04.01.2022 ein Bett bei Höffner in Düsseldorf gekauft, welches uns als Sonderangebot mit einem Rabatt von über 40% für einen Preis von 2000 Euro verkauft wurde. Nach 8 Wochen mussten wir feststellen, dass unser Bett ohne Rabatt 950 Euro kostet.

Das lässt darauf zurückführen, dass der Listenpreis von 950 Euro auf 3.179 Euro erhöht wurde, um das Bett anschließend als Sonderrabatt (um 40%) für 2.000 Euro zu verkaufen.

Nachdem ich mich ein wenig im Internet schlau gemacht habe, ist dies wohl gängig Praxis, die im Jahr 2008 eigentlich von der Verbraucherzentrale (Landgericht Lübeck) verboten wurde (siehe Urteil Scheinrabatte auf erhöhte Preise).

Leider finden diese Praktiken immer noch statt. Wenn man Bewertungen im Internet liest, ist dies keine Ausnahme, sondern gängige Praxis.

Wenn man den Kundenservice kontaktiert, verweist dieser nur auf das 14-tägige Widerrufsrecht.
Wir sind geschockt, dass solche Praktiken in Deutschland möglich sind, obwohl es in der Vergangenheit bereits Urteile gab, die diese Praktiken eigentlich verbieten und mit Strafen von 250.000 Euro belegen. Dies scheint Höffner nicht zu stören.
Wir fordern, dass die Differenz in Höhe von 1000 Euro zurück erstattet wird, da wir uns ansonsten gezwungen sehen, zivilrechtlich gegen den Kaufvertrag vorzugehen.

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31-03-2022 um 10:45 Uhr


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