Lieferung einer Couch per Schrägaufzug

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  • 19 Okt 2022
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in Ihrem Hause eine Couch bestellt.

Vereinbart war, dass zunächst ein Aufmaßnehmer kommt und schaut ob die Couch über das Treppenhaus geliefert werden kann.

Der Aufmaßnehmer kam ohne Skizze hier an. Trotz fehlender Skizze hat er Aufmaß genommen.

Nach Feststellung des Aufmaßnehmers konnte die Couch nicht durch das Treppenhaus angeliefert werden.

Nach einem Telefonat mit der Verkäuferin, hat sie mir angeboten dass die Lieferung per SchrägAufzug mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 75 € durchgeführt werden kann.

Die Verkäuferin teilte mir mit, dass die Couch vorrätig sei, und dass die Mitarbeiter mit dem Schrägaufzug kommen und die Couch anliefern werden.

Dieses Angebot habe ich angenommen.

Jetzt soll für den Schräg Aufzug eine Parkgenehmigung beantragt werden, die Kosten bei uns in der Straße liegen bei Euro 52,50.

Diese Kosten soll ich übernehmen.

Vereinbart waren allerdings, Selbstbeteiligungskosten in Höhe von 75 € für die Lieferung der Couch per Schrägaufzug.

Darüber, dass weitere Kosten neben den vereinbarten 75 € für die Lieferung per Schrägaufzug auf mich zukommen werden, wurde ich nie informiert.
Weder von der Verkäuferin noch von den Mitarbeiterinnen aus dem Kundendienst.

Auf Rückfrage warum jetzt zusätzliche Kosten von mir übernommen werden sollen, teilte mir die Verkäuferin mit dass sie das nicht wusste wie es ist in der Stadt ist und dass sie selbst auf dem Land lebe.

Mit dieser Aussage kann ich allerdings nichts anfangen, ihr Wohnsitz ist für mich uninteressant. Sie als beratende Verkäuferin sollte mir mitteilen, dass diverse und kostenpflichtige Genehmigungen entstehen werden.

Auch die Mitarbeiterin vom Kundendienst sagte mir in den AGBs wäre es so, dass ich den Parkplatz zur Verfügung stellen sollte.

Der Vertrag für den SchrägAufzug kam nur durch ein Telefonat mit der Verkäuferin zu Stande in dem sie mir gesagt hatte, dass Ihr Haus für 75 € Selbstbeteiligung die Lieferung mit dem Aufzug durchführen werden.

Die AGBs für die Lieferung mit dem Aufzug lagen mir nicht vor, da ich nur telefonisch, dass Angebot erhalten habe und per E-Mail dass Angebot der Lieferung für € 75 Selbstbesteiligung angenommen habe.

Wenn die Verkäuferin mir am Telefon mitgeteilt hätte, dass weitere Kosten auf mich zu kommen werden, hätte ich mich dagegen entschieden.

Daneben möchte ich noch festhalten, dass die Verkäuferin in einem Telefonat mir mitgeteilt hat, dass nur ich den Antrag für die Parkgenehmigung stellen kann. Nach Rücksprache mit der Gemeinde habe ich erfahren, dass der Antrag erfahrungsgemäß vom Umzugsunternehmen oder von ihrem Haus gestellt werden kann. Zumal ich den Antrag aus fachlich mir fehlenden Angaben wie zb wieviel qm Platz usw. Benötigt werden, nicht ausfüllen kann.

Ich denke, dass ihr Haus erst dann in Kenntnis gesetzt wurde (dass für die Anlieferung der Couch per Aufzug eine Parkgenehmigung benötigt wird), als Herr Bösel von der Umzugsfirma am Haus war und das Haus besichtigt hatte.

Ich bitte um Regulierung der Lieferung mit der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 75 € und keine weiteren Kosten.

Ich habe sehr viele Möbel in Ihrem Hause gekauft, und war bisher immer sehr zufrieden. Das war auch der Grund warum ich erneut direkt in ihr Haus gekommen bin um mir eine Couch zu kaufen.

Vielen Dank und freundliche Grüße.

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