Irreführung durch Werbung

  • vor 3 Stunden
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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit größer Freude erhielten wir Post von Ihnen mit einem Gutschein im Wert von 50 Euro. Voller Elan und Vorfreude begaben wir uns ins Möbelhaus Höffner in Rostock. Die Enttäuschung war groß, da von den vielen Produkten, die wir ausgesucht hatten(Tisch-Stehlampe-Bettlaken-Badvorleger)keines für den Gutschein einsetzbar war. Die Verwirrung bestand in der Bezeichnung der vielen verschiedenen Aktionen in Ihrem Hause. Für Außenstehende und vielleicht auch für Mitarbeiter waren die Rabattaktionen in ihrer Bezeichnung und Anwendung sehr irreführend. Die Aktionen sind vielleicht von Ihrer Seite verkaufsfördernd, hinterlassen beim Kunden jedoch den Eindruck der Unredlichkeit. Da wir langjährige Kunden von Möbel Höffner(Hamburg-Berlin-Rostock)sind und von der Qualität der Beratung und der Waren immer überzeugt waren, hinterließ dieses Verkaufsgebaren einen negativen Eindruck. Mit freundlichen Grüßen Frau ****** ******, Schulzenweg 33, 19061 Schwerin: Frau Birgit Kamke, Mecklenburgstr.55, 19053 Schwerin

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