Garantieanspruch

  • Beantwortet
  • 03 Mai 2021
  • #227720
  • 264
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Sehr geehrte Damen und Herren,



am 15.08. 2019 kaufte ich einen Relaxsessel für meine Frau, Elke ******. Sie benutzt ihn nun im Pfleheheim in Rostock-Lichtenhagen. Leider ist da irgendetwas gebrochen und er funktioniert nicht mehr.

Was kann ich tun? Habe ich einen Rechtsanspruch auf Ersatz?

Ich habe noch den Kaufvertrag bzw. die Rechnung.



Mit freundlichen Grüßen,



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Tel.: ******

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04-05-2021 um 10:24 Uhr


Guten Tag,

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