Austausch Arbeitsplatte

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  • 03 Mär 2022
  • #356092
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Sehr geehrte Damen und Herren, im März letzten Jahres haben wir eine Küche bei Möbel Höffner in Kassel gekauft. Beim Aufbau der Küche (Eigenaufbau) stellten wir fest, dass u. a. die falsche Arbeitsplatte geliefert wurde. Diese wurde reklamiert und wir konnten diese dann im September 2021 abholen. Leider konnte der Eigenaufbau (Handwerker stand nicht mehr zur Verfügung) nicht geleistet werden. Nunmehr führen wir seit Mitte November 2021 einen regen Schriftwechsel mit dem Kundenservice von Höffner. Sie haben sich geweigert, aus versicherungstechnischen Gründen einen Handwerker zum Austausch zu stellen. Auf unseren Vorschlag, dass wir einen Handwerker beauftragen und sie uns die Kosten als Vorauszahlung ersetzen, sind sie insoweit eingegangen, dass sie die Kosten übernehmen würden und wir den Handwerker beauftragen sollen. Diesen Weg wollen wir aber nicht gehen, da wir dann davon ausgehen müssen, dass wir zwar die Arbeitsplatte installiert haben, jedoch auf den Kosten sitzen bleiben. Aus diesem Grund wurde nochmals am 01.02.2022 eine Mail an den Kundenservice der Fa. Höffner gesandt und um Begleichung der Kosten im Voraus gebeten. Auf diese Mail erfolgte bisher kein Antwort, was unsere Meinung bestätigt, dass wir bei eigener Beauftragung auf den Kosten sitzen bleiben. Da nun wieder ein Monat verstrichen ist, die Verzugszinsen für die Fa. Höffner laufen, versuche ich es über diese Reklamationsseite, da das Verhalten des Unternehmens nicht akzeptabel ist. Insbesondere, da sie die Kostenübernahme zugesichert und unseren Ausführungen nicht widersprochen haben. Parallel zu dieser Reklamation werden wir uns rechtlichen Beistand einholen und auch den Weg eines Vollstreckungsbescheids prüfen.

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