Fehlerhafte Ware verkauft

  • 20 Apr 2024
  • #598004
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Am 31.3.2023 habe ich in der Christ Filiale in Saarbrücken, Bahnhofstrasse 43 ein Herren Silberarmband 925 er Silber gekauft und bezahlt. Das Armband musste nach 6 Monaten bereits zur ersten Reklamation gebracht werden. Das Armband war gerissen und zu Boden gefallen. Grund war, dass zwischen den massiven Verbindungsgliedern lediglich ein dünner Ring als Endverbindung verarbeitet war. Dieser Ring öffnet sich bereits bei geringer Belastung, sodass das Armband zu Boden fällt.
Nach erster Reparatur trat das gleiche Problem erneut nach 6 Monaten auf, weil der gleiche dünne Ring erneut montiert wurde.
Mit diesem Mangel ging ich in die gen. Filiale und forderte eine stabile Nachbesserung, damit das Armband halten würde und ich nicht Gefahr lief es zu verlieren.
Nachdem ich das Armband abgegeben hatte, erhielt ich keinerlei Antwort. Als ich nach einiger Zeit wieder nachfragte, erhielt ich vor Ort die Antwort meine Mailadresse wäre falsch gewesen. Okay, mein zurück erhaltenes Armband war aber nicht verändert oder nachgebessert worden. Auf meinen Einwand, dass damit der eigentliche Fehler fortbesteht wurde mir von dem Verkäufer vor Ort nach langer Diskussion zugesagt er kümmere sich um die Fehlerbeseitigung. Das war am 26.3.24 und ich sollte innerhalb von 14 Tagen eine Antwort erhalten.
Dies war nicht der Fall.
Daraufhin begab ich mich nach 4 Wochen wieder in die Filiale und erfuhr, dass der Fehler nicht beseitigt wurde. Es wurde lediglich ein anderer Verbindungsring eingesetzt. Da damit der Fehler in der zugesagten Beschaffenheit des Armbands weiter bestand wies ich daraufhin, dass ich ein fehlerfreies Armband gem §433 I BGB erworben habe und somit gem. § 439 BGB die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlange. Die Verkäuferin vor Ort sollte auf mein Verlangen hin den Filialleiter hinzuziehen. Dies ist nicht erfolgt. Stattdessen bekam ich die Aussage, der Filialleiter würde gerade mit der zuständigen Gebietsvertretung telefonieren und den Fall besprechen. Dies war am 15.4.24 und ich würde zeitnah eine Antwort erhalten.
Es kam keinerlei Antwort bis heute.
Daher erwarte ich weiterhin, dass mein in der Filiale befindliches Armband entweder nach § 439 in einer Art und Weise nachgebessert wird, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch ermöglicht oder ich werde nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten und den gezahlten Kaufpreis zurückfordern.
Ich hoffe mit dieser Darstellung eine endgültige Lösung des Problems erreichen zu können und wäre dafür sehr dankbar. Sollte zu meinem Bedauern nun wieder keine Antwort erfolgen, werde ich die Angelegenheit an meinen Rechtsanwalt übergeben und zusätzlich die Verbraucherzentrale informieren und um Unterstützung bitten.

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