Leistungen bezahlt als Gutschein und kann nicht voll erfüllt werden

  • 28 Mär 2024
  • #593739
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hatten im Januar einen Gutschein für 8 Tage Urlaub im Hotel Königslinie in Sassnitz mit Halbpension erworben.
Jetzt hatte ich für den 17.09.2024 eine Anfrage im Hotel Königslinie gestartet.
Im Gespräch kam heraus, das, wenn man mit Hund anreist, gar nicht alle Leistungen erhalten kann.
In den Zimmern mit Balkon und Meerblick inklusive Infrarot Sauna sind keine Hunde zugelassen.
Man hat jetzt für Leistungen gezahlt und sich darauf gefreut, die man nicht erhält.
Wir werden jetzt im Nebenhaus untergebracht. Schade. Wir hätten sonst den Gutschein nicht gekauft.
Mit freundlichen Grüßen

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Dieses Schreiben hatte ich schon am 14.02.2024 gesendet.

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