Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.03.22 habe ich bei Ihnen unter der Bestellnummer: DE-1710004795 einen Klappstuhl für den Balkon für 86,79 € erworben. Dieser ist von Ihnen am 04.04.22 geliefert und von mir am 06.04.22 bezahlt worden.
Leider sind mir gestern (14.04.22) bei erstmaliger Benutzung die in den Fotos dokumentierten Mängel aufgefallen (Der Rattan löst sich).
Aufgrund der Mängel des Klappstuhls mache ich von meinem Recht i.S.d. § 437 Nr. 1 BGB i.V.m. § 439 Abs. 1 BGB Gebrauch und bitte Sie, mir einen neues mangelfreien Klappstuhl zu liefern. Der defekte Klappstuhl steht zu Ihrer Verfügung bereit, sollten Sie ihn zurück haben wollen.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass eventuell anfallende Transport- oder Wegkosten nach § 439 Abs. 2 BGB von Ihnen zu tragen sind.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein mir einen neuen, mangelfreien Klappstuhl zu liefern bitte ich Sie dies mitzuteilen, § 439 Abs. 3 BGB. In diesem Fall würde ich von meinem Recht Gebrauch machen vom Kaufvetrag zurücktreten, § 440 BGB.
Bitte teilen Sie mir mit, ob es bezüglich des Klappstuhl zur Neulieferung, oder Rücktritt vom Kaufvertrag kommen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Finwi.
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
30-05-2022 um 21:23 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
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