Rückerstattung der Steuern für nicht wahrgenommenen Flug

  • 20 Aug 2024
  • #612366
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie bezüglich unseres ursprünglich für den 16. August 2024 geplanten Rückflugs von Colombo (CMB) nach München (MUC), den wir aufgrund von akuten Krankheiten leider nicht antreten konnten.

Gemäß der geltenden deutschen Rechtsprechung entstehen in Fällen, in denen ein Flug nicht wahrgenommen wird, keine steuerlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Luftverkehrsabgabe. Aus diesem Grund bitten wir Sie höflich, uns die auf den nicht genutzten Flug entfallenden Steuern sowie etwaige weitere Gebühren entsprechend zu erstatten.

Für die Bearbeitung unseres Anliegens stellen wir Ihnen gerne alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
****** ******
Buchungsnummer: 1000-482-225

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