Strafzettel für Parken bei REWE Markt in Bad Vilbel, Am Südbahnhof 2-10

  • Ungelöst
  • 29 Okt 2022
  • #433410
  • 317
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Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern, am 28.10.2022 parkte ich meinen Wagen auf dem Parkplatz des REWE- Marktes Bernd Kaffenberger oHG, Am Südbahnhof 2-10, Bad Vilbel, um dort wie jede Woche meine Wochenend-Einkäufe zu erledigen.

Ich platzierte eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe (etwa gegen 15:45 Uhr) und ging in den Markt hinein. Nach nach etwa 10-15 Minuten kam ich wieder heraus und legte meinen schweren Rucksack mit dem Einkäufen in den Kofferraum. Da dieser REWE Markt nicht alle benötigten Artikel vorrrätig hatte, begab ich mich zu Fuß zum gegenüber liegenden REWE Markt, Frankfurter Straße 129, (gehört ebenfalls zur Bernd Kaffenberger oHG).

Als ich nach kurzer Zeit, vor 16:30 Uhr, zu meinem Auto zurückkam, entdeckte ich einen gelben Hinweiszettel von "Parkwatcher", auf dem stand, ich hätte gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen und würde in den nächsten Tagen Post bezüglich meines Vertragsverstoßes bekommen.

Dieses Verhalten ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Ich parkte dort, um bei REWE einzukaufen. Beide Märkte gehören zum selben Inhaber.

Als Nachweis meiner Einkäufe habe ich dieser Nachricht die beiden Kassenbelege der besuchten REWE Märkte beigefügt.

Ich bitte Sie daher, Ihre Parkwächter zu kontaktieren und das Verfahren gegen mich einzustellen.

Sollte dies nicht geschehen, werde ich mir selbstverständlich die Fahrt nach Bad Vilbel zu REWE zukünftig sparen und bei anderen Märkten (Aldi, Lidl) meine Einkäufe erledigen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

03-12-2022 um 19:35 Uhr


Problem ungelöst

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Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Ich hatte von Rewe eine E-Mail-Antwort erhalten. Neben dem Allgemeinem Hinweis, das der Parkplatz kontrolliert werde, um Kunden die eine Parkmöglichkeit zu ermöglichen, bekam ich den Rat, mich direkt an das Unternehmenzu wenden, welches den Parkplatz überwacht.

Zitat" Sie haben die Möglichkeit Ihren Kassenbon als Nachweis für Ihren Einkauf bei fair parken GmbH einzureichen - Ihre Zahlungsaufforderung wird dann einmalig storniert - alle dafür erforderlichen Daten finden Sie auf Ihrem Ticket."

Leider war dieses Unternehmen für diesen Parkplatz gar nicht zuständig.

Das verantwortlich ist die Parkwatcher GmbH in Hanau.

Auf deren Internetseite gibt es eine Rubrik "Falschparker" "Ich war einkaufen und habe einen Nachweis"

dazu steht die Information:
"Die Vorlage eines Nachweises vom Verstoßtag entbindet Sie nicht von der Zahlung der zugrunde liegenden Vertragsstrafe zuzüglich der angefallenen Bearbeitungsgebühren. Sie weisen zwar nach, dass Sie vor Ort waren, allerdings haben Sie gegen die vor Ort geltenden AGB verstoßen"

Mit anderen Worten: Da ist jeder Widerspruch zwecklos, man wird für schuldig erklärt ohne Chance auf Widerspruch!

Auch interessant: Das Unternehmen wirbt bei Geschäftskunden damit, dass ihre Dienstleistungen für Firmen völlig kostenlos sind. D. h. ihre Einnahmen generiert es nur durch die Strafzettel.

Ich schrieb daraufhin nochmals eine E-Mail an REWE und schilderte, das den weiteren Sachverhalt und das mir zunächst das falsche Unternehmen genannt wurde. Darauf erhielt ist nur eine Standard-Antwort. in der es hieß ich solle mich an direkt an das zuständige Parkplatz-Unternehmen wenden.

Das war es dann auch. Heute erhielt ich eine Zahlungsaufforderung von Parkwatcher. Es verlangt von mir 40 EUR Vertragsstrafe. Zahlbar bis zum 10.12.22. Ansonsten wird auf später fällige Mahngebühren hingewiesen.

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Rewe
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