leergut Automat

  • 10 Dez 2022
  • #447078
  • 211
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also ich frage mich wo im gesetz steht das wenn ein Leergutautomat defekt ist das leergut nicht zurückgenommen werden muss ? es gibt doch eine Pflicht Leergut zurückzunehmen auch wenn ein Automat mal kaputt ist , denke ich mal. und ich sehe da auch kein grosses logoistisches problem . zumindest bei kleineren Läden ,aber generell gibt es doch eine rückmahmepflicht und ich weiss nicht ob da steht nur wenn ein Automat funktioniert ! denn für Leute die mit einem Bus etc. kommen oder alte Leute ist es lästig dann nicht einkaufen zukönnen weil die Tasche halb mit Leergut gefüllt ist und ich rede jetzt nicht von 20 Flaschen oder so !

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