Defekte Kaffeemaschine

  • Behoben
  • 29 Dez 2021
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Seit fast 14 Tagen warte ich das mir jemand von ReWe Online weiterhilft wie ich meine 6 Monate alte Defekte Kaffeemaschine auf Garantie repariert bekomme.Schon mehrmals habe ich ReWe angeschrieben und bekam immer nur Vertröstungen zu Lesen das ich warte soll bis sich jemand meldet.Langsam reicht es doch,ihr Service ist mehr als Lausig.

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30-12-2021 um 19:05 Uhr


Diese Mail bekam ich heute und so einfach zieht ReWe sich aus der Verantwortung obwohl sie die Verkäufer der Kaffeemaschine waren.
Das sagt mir ,die Finger von ReWe Online zu lassen.


Guten Tag Herr .....,
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bedauern, dass das von Ihnen gekaufte Produkt mangelhaft ist. Leider müssen wir die Reklamation jedoch zurückweisen und bitten Sie sich direkt an den Hersteller zu wenden.

Grundsätzlich wird die Sachmängelhaftung nur dann ausgelöst, wenn die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer einen Mangel aufweist.
Dieser liegt vor, wenn die Ware nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit hat oder für den üblichen Gebrauch ungeeignet ist.

Allerdings ist die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers streng von einer durch den Hersteller gewährten Garantie zu unterscheiden. Bei der Sachmängelhaftung führt nicht jeder Defekt der Kaufsache zu Ansprüchen des Käufers. Ein Gewährleistungsfall liegt beispielsweise nicht vor, wenn die Kaufsache infolge der gewöhnlichen Abnutzung oder einer unsachgemäßen Benutzung ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit verliert.

Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Kaufsache wird von Gesetzes wegen vermutet, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war, so dass der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.
Nach mehr als 6 Monaten muss jedoch der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft gewesen ist.

Da die die Mangelhaftigkeit der Kaufsache außerhalb der 6-Monats-Frist geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Sache an Sie vorgelegen hat. Gelingt Ihnen der Nachweis nicht, so geht dies zu Ihren Lasten. Ebenso verhält es sich, wenn Sie den Mangel zwar innerhalb der 6-Monats-Frist bemerkt haben, jedoch erst nach Ablauf dieses Zeitraums reklamieren.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag und stehe Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr REWE Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

31-12-2021 um 10:33 Uhr


Problem behoben

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Ganz schlechter Kundenservice,der Kauf war mir eine Lehre.

2
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