Vorgangs-Nr. 48757645 / FDB CA 132

  • 05 Sep 2024
  • #614384
  • 32
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Ich habe in der Tiefgarage der Uniklinik Augsburg das Cabrio meiner Frau in der viertletzten Reihe (C) auf dem linken äußeren Parkplatz (1067) mit der Front zur Wand geparkt (siehe Beispiel Foto am Tag danach) und stand ca. 15 cm lins neben der Markierung, weil auch der rechte Nebenparker über "seinen" linken Begrenzungsstreifen hinaus den Wagen abgestellt hatte. Um einer potenziellen Beschädigungsgefahr an der linken Flanke meines Fahrzeuges durch ggf. unvorsichtiges öffnen der Fahrertür vom Nachbar vorzubeugen, habe ich bewusst etwas nach links die Markierung "überparkt". Dabei habe ich weder andere gefährdet oder eine Durchfahrt behindert oder gar gänzlich außerhalb einer Markierung geparkt!

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