Überschreitungsfrist der 10 Tage wegen Urlaubsreise unabsichtlich überschritten.

  • 19 Aug 2024
  • #612087
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Hallo sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe am Abflugtag in den Urlaub am 20.8.2024 ein Parkticket am Flughafen Karlsruhe gezogen das ,leider hat meine Begleitung die Parkdauer überzogen und mir mitgeteilt auf der Heimfahrt das ein Zettel für 35 € am Auto war , worauf ich ihm sagte das ich mich gleich darum kümmere wen wir aus dem Urlaub zurück sind wird die Post mit der Rechnung da sein. Ich habe dann das Ticket nach der Rückkehr am 3.8.24 , Montags den 5.8.2024 bezahlt weil es leider nicht früher ging wegen unserem 14 tägigen Urlaub in der Türkei vom 20.7.-3.8.24. Deshalb bitte ich auf Verzicht der Mahnung da es mir leider nicht möglich war den Betrag innerhalb der 10 Tage zu bezahlen wegen dem oben genannten Grund es war ja kein Vorsätzlicher Grund der Überschreitung der Zahlungsfrist da ich mich im Ausland aufhielt und den Betrag auch gleich nach der Rückkehr bezahlt habe.
Mit freundlichen Grüßen ****** ******

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