Vertragsverletzung

  • Noch offen
  • 21 Jan 2022
  • #342328
  • 247
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte nochmals den Sachverhalt darlegen.

Ich habe am 13.09.2021 einen 120cm Spiegel bei Ihrem Mitarbeiter, Herrn ****** (Verkaufsberater von Höffner), bestellt.

Am 16.11.2021 hat Höffner mir einen beschädigten Spiegel (120cm) geliefert. Am Telefon sagte Herr ******, ich brauche den Spiegel erst zu bezahlen, wenn an dessen Stelle ein einwandfreier geliefert wird, die Liefer- und Montagekosten hatte ich zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlt.

Da ich den Spiegel zu klein für mein Badezimmer finde, habe ich Herrn ****** nach einem größeren Modell gefragt. Am 19.11.2021 hat mir Herr ****** nach interner Rücksprache schriftlich bestätigt, dass ein Umtausch gegen einen größeren Spiegel (140cm) möglich sei für einen Aufpreis von 130 Euro (anbei Screenshot seiner E-Mail).

Am 30.11.2021 habe ich sein Angebot schriftlich bestätigt, und den 140cm Spiegel bestellt (anbei Screenshot auch dieser E-Mail).

Am 30.12.2021 wurde ein Spiegel geliefert, der aber abweichend von dieser Vereinbarung nur 120cm hoch ist. Dessen Annahme habe ich verweigert.

Ich versuche seitdem auf Empfehlung des Kundenservice Herrn ****** per E-Mail und telefonisch zu erreichen, ohne Erfolg. Das ist schon 3 Wochen her.

Jetzt kontaktiert mich stattdessen Frau ****** von dem Kundenservice und sie insistiert darauf, dass, weil Herr ****** offenbar die Bestellung in ihrem internen Computersystem nicht aktualisiert hat, ein Wechsel zu einem größeren Spiegel nicht möglich sei. Meine Option wäre 25 Prozent Strafe für die Stornierung des 120-cm-Spiegels zu zahlen (ca. 150 Euro). Zusätzlich für den 140cm Spiegel als Neukauf nochmal Liefer- und Montagekosten (79 + 104,90 Euro). Hinzu kommt dann noch der Aufpreis für den größeren Spiegel.

Dass meine Bestellung in Ihrem internen Computersystem nicht aktualisiert wurde, ist jedoch nicht mein Versäumnis. Herr ****** ist oder war Ihr Mitarbeiter, er hat mir ein Angebot gemacht, das ich wirksam angenommen hat. Ich erwarte nun eine zeitnahe Erfüllung dieser zwischen uns getroffenen Vereinbarung.

Frau ****** geht in keiner Weise auf die bestehende Rechtslage ein und entsprach auch nicht meiner Bitte, den Sachverhalt mit Herrn ****** oder der Verkaufsabteilung zu klären. Ich bin den unfruchtbaren E-Mail-Wechsel müde, sowie zwischen Ihren Mitarbeitern hin und her verwiesen zu werden, nachdem ich zuvor schon zwei Mal einen ganzen Tag zuhause warten musste, um zunächst einen beschädigten, dann einen falsche Lieferung zu erhalten.

Ich bitte deshalb um die Eskalation der Angelegenheit an einen Mitarbeiter mit der nötigen rechtlichen und Entscheidungskompetenz und eine verbindliche Auskunft, dass Sie Ihre vertraglichen Pflichten erfüllen und wann ich mit der Lieferung des 140 cm Spiegels rechnen kann. Selbstverständlich werde ich den vereinbarten Betrag für den Spiegel nach erfolgter korrekter Lieferung und Montage unmittelbar bezahlen.

Als Höffner-Mitglied und -Kunde hoffe ich auf eine zeitnahe Lösung durch Sie, andernfalls werde ich meinerseits weitere Schritte unternehmen.

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