Reklamation zu Kaufvertrag HÖ-7818262-3

  • 05 Aug 2021
  • #274882
  • 376
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1.Mail an Höffner Service:

Die Möbel der Firma Wohnwert wurden am 05.11.2018 in ihrem Höffner Möbelmarkt bestellt und dann am 08.02.2019 geliefert.
Demzufolge läuft der Gewährleistungszeitraum entsprechend Lieferdatum noch bis zum 07.02.2021und ich möchte hiermit eine Reklamation anmelden.

An der gelieferten Vitrine 2-teilig links mit der Lif / WE / Art.Nr.: 2120 BW HS 12235003 ist der linke Schubkasten (mit 60cm Breite) defekt. Die Tippfunktion und Laufschienen des Schubkasten hakeln und öffnen somit nicht mehr richtig. Ich bitte im Rahmen der Gewährleistung um Austausch oder Reparatur, den Kaufvertrag und Lieferschein finden sie in der Anlage.

2.Mail an Höffner Service:

Am 30.Dezember 2020 stellte ich eine Mängelanzeige, fristgerecht im Gewährleistungszeitraum, meiner gekauften Möbel gemäß im Betreff genannter Kaufvertragsnummer unter dieser Mailadresse ein.
Erst auf Nachfrage am 26.04.2021 bei Frau ****** konnten dann ihre internen Problem der Weiterleitung zur Bearbeitung meiner Mängelanzeige an Frau ****** geklärt werden. Daraufhin erfolgten dann mehrere Terminabsprachen und Verschiebungen für den Servicetechniker, wobei sich auf Grund ihrer Servicezeiten der Einsatz eines Tages Urlaubs für mich erforderlich machte. Am 12.07.2021 war dann der Servicetechniker vor Ort und mußte feststellen das ein Austausch des defekten Bauteiles erforderlich ist.

In ihrem Schreiben vom 13.07.2021 (frankiert am 22.07.2021 mit Fristsetzung zum 31.0ß7.2021) soll ich ihnen für die Mängelbeseitigung einen kostenpflichtigen Zusatzauftrag erteilen.

Ich erwarte vielmehr das die Mängelbeseitigung im Rahmen des Gewährleistungsrechtes als Nacherfüllung für mich kostenfrei erfolgt, laut §439BGB hat "Der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.“

Ich bitte deshalb zeitnah einen neuen Servicetermin zur kostenfreien Nachbesserung zu vereinbaren.

Nach der Anwort vom Höffnerservice: "da die Beanstandung außerhalb der Garantiezeit besteht, haben Sie keinen Anspruch auf kostenlosen Ersatz" meine 3.Mail an Höffner Service:

Bei meiner Reklamation handelt es sich nicht um eine Beanstandung im Rahmen einer Garantie, sondern um mein gesetzliches Recht der Nacherfüllung
gemäß § 439 BGB durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Gemäß des Gewährleistungsrechtes nach § 437 BGB hab ich innerhalb der Zweijahresfrist den Mangel angezeigt.

Ihre gesetzliche Pflicht besteht nun in der kostenfreien Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Vitrine, wozu ich sie hiermit
innerhalb von 14 Tagen auffordere und gleichzeitig in Verzug setze.

Die Verzögerung bis zum ersten Servicetermins ist wie bereits geschildert den katastrophalen Abläufen in ihrem Unternehmen geschuldet und kann demzufolge keinesfalls rechtssicher mir angelastet werden.

Sollten sie die Frist erfolglos verstreichen lassen werde ich den Mangel beseitigen lassen und meine Schadenersatzforderung an sie richten.

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