Hoeffner: Ware wird zur Abholung nicht übergeben, Anzahlung wird einbehalten, Stornierungskosten angekündigt

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  • 15 Feb 2024
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Kaufvertrag wurde über einen Bürodrehstuhl abgeschlossen
entsprechend des Kaufvertrages vom 22.12.2023 hat die Käuferin , wie bei der Anzahlung vereinbart, auf Ihren Telefonanruf zur Bereitstellung der Ware gewartet.
Da ich nach 4 Wochen keinen Anruf erhalten habe, habe ich telefonisch Kontakt mit Höffner aufgenommen. Mir wurde mitgeteilt, dass eine Information zur Bereitstellung und Abholung der bestellten Ware per E-Mail an mich versandt wurde.
Entsprechend der mir nun telefonisch mitgeteilten bestehenden Abholmöglichkeit ist mein Mann am 24.01.2024 abends zur Abholung nach Dresden gefahren.
Leider wurde er an der Information trotz Vorlage des Originalkaufbeleges, des Kassenbeleges, Ausweis und Bereitschaft der Restzahlung, zur Herausgabe der Ware abgewiesen.
Ihre Mitarbeiterin Frau X verwies auf den Kundenservice und die Einhaltung des Datenschutzes.
Mein Mann kontaktierte daraufhin vor Ort telefonisch den Kundenservice. Auch an dieser Stelle wurde er abgewiesen, ohne eine kundenorientierte Lösung angeboten zu bekommen.
Wir haben damit mehrfach die Initiative ergriffen den Kaufvertrag zu erfüllen. Die eigene Nachfrage, die verwerte Abholung vor Ort und der Kontakt des Kundenservice. Mein Mann hat ca. 2h sowie 114 km Fahrstrecke für eine erfolglose Abholung der Ware aufgewendet.
Ihren Hinweis zum Datenschutz können wir nicht nachvollziehen. Mein Mann hat keine weiteren „Daten“ eingefordert, als ihm durch die Originalunterlagen bekannt waren und auch für Sie als Verkäufer sind keine weiteren Daten erforderlich gewesen, welche die bestellte Ware (die noch vor Ort von meinem Mann bezahlt werden musste) zur Aushändigung erforderlich gemacht hätten. Ihre Mitarbeiter konnten keinen Paragraphen des deutschen DSGVO benennen, der verletzt worden wäre um bei Restzahlung die Ware auszuhändigen.
Wir stornierten den Kaufvertrag und setzten die Frist zur Rücküberweisung der Anzahlung. Die Frist wurde nicht eingehalten.

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16-02-2024 um 14:51 Uhr


Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir bedauern, dass eine Beanstandung vorliegt.

Wir möchten Sie informieren, dass Reklamation24 ein öffentliches Portal ist und nicht in Verbindung mit Möbel Höffner steht. Das SERVICECENTER von Möbel Höffner ist unter https://www.hoeffner.de/service für Sie direkt erreichbar. Ihre Mitteilung bei Reklamation24 wird NICHT an den Möbel Höffner Kundenservice weitergeleitet.

Alternativ zum Onlineservicecenter können Sie Ihr Anliegen per E-MAIL an kundenservice@hoeffner.de mit Nennung Ihrer KAUFVERTRAGSNUMMER sowie ein SCHLAGWORT zum Inhalt Ihrer E-Mail (z. B. Reklamation, Lieferung, Zahlung…) in der BETREFFZEILE senden.

Je nach Anliegen ist ggf. eine Rücksprache mit dem Hersteller und/oder intern erforderlich. Sie erhalten anschließend schnellstmöglich eine Antwort zu Ihrer Anfrage. HINWEIS BEI EINER REKLAMATION: Gerne möchte das Möbel Höffner Servicecenter so schnell wie möglich eine Lösung mit Ihnen abstimmen. Dazu benötigen wir bei einer Reklamation immer einen NACHWEIS/FOTOS zu Ihrer Beanstandung.

Bitte fotografieren Sie dazu den betroffenen Artikel im Ganzen (aus ca. 2m Entfernung), das beschädigte Teilstück und den Schaden detailliert. Um eine ausführliche Dokumentation zu erreichen, ist es hilfreich ein Markierungsmittel (Lineal, Zollstock) zu verwenden. Ihre NACHWEISE/FOTOS hängen Sie in der ANLAGE Ihrer E-MAIL an den Kundenservice bitte an.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag und verbleiben mit

besten Grüßen

Ihr Möbel Höffner Onlineteam

P.S.: Der Möbel Höffner Kundenservice möchte gerne so schnell wie möglich für Sie da sein, damit Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeitet werden können. Eine zusätzliche Eröffnung von weiteren Anfragen und Tickets erzeugen unnötige Wartezeit und ggf. parallele Auskünfte. Sollte nach dem direkten Austausch mit Ihnen eine Frage offenbleiben, antworten Sie bitte auf die direkte E-Mail vom Kundenservice.

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