Höffner Lieferung Sofagarnitur Widerrufsformular

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  • 20 Aug 2021
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Hallo!
Ich möchte hier mal meine Erfahrungen mit der Firma Höffner teilen und mich gleichzeitig beschweren.
Wir hatten in der Filiale Leipzig Günthersdorf, am 24.07.2021 eine Sofagarnitur bestellt und angezahlt.
Als Liefertermin wurde der 11.08.2021, in der Zeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr mitgeteilt. Also ein 5 Stunden Fenster, dass wohl schon sehr großzügig von der Firma Höffner gefasst wird, jedenfalls wenn man selber berufstätig ist! Als es dann schon deutlich nach 12:00 Uhr gewesen war, habe ich mich erdreistet, bei der Firma Höffner, den Kundendienst, anzurufen um zu erfahren, ob der vereinbarte Liefertermin eingehalten wird. Die Servicemitarbeiterin konnte gar nicht nachvollziehen, dass ich anrufe, man ist doch noch im Zeitfenster! Meine Frage, ob es möglich sei, den Fahrer eventuell tel. zu erreichen, um einen ungefähren Zeitpunkt der Lieferung zu bekommen, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass man die Fahrer bei Lieferterminen erst eine halbe Stunde nach der vereinbarten Lieferzeit tel. kontaktiert, das wäre hier so üblich.
Die geplante Lieferzeit verstrich, ohne das eine Nachricht von der Firma Höffner erfolgte.
Da ich schon mit viel Mühe, den Vormittag von meinem Arbeitgeber frei bekommen hatte, ich aber keinerlei Informationen hatte, wie lange der Liefertermin sich verzögerte, beschloss ich zur Arbeit zu fahren und informierte meine Lebenspartnerin, übrigens auch berufstätig! Ich weis, zwei berufstätige Personen, nicht sehr flexibel in der Zeitplanung, eine Symbiose die zwar der finanziellen, allerdings nicht der zeitlichen Philosophie der Firma Höffner entspricht! Ich möchte mich auch gleichzeitig außerordentlich dafür bei der Firma Höffner entschuldigen!
Meine Lebensgefährtin kontaktierte die Serviceabteilung um die Lieferung für diesen Tag abzusagen. Die Servicemitarbeiterin nahm dies zur Kenntnis, bedauerte die Verzögerung und gab an, den Fahrer unverzüglich zu informieren . Gleichzeitig gab meine Lebenspartnerin der Firma Höffner 4 neue Liefertermine zur Planung an.
Etwa gegen 13:40 Uhr bekam ich einen Anruf vom Fahrer, mit der freudigen Ankündigung, dass man gerade die letzte Lieferadresse verlassen hat und jetzt die Sofagarnitur liefern kann. Er entschuldigte sich gleichzeitig, dass man nicht vorher informieren konnte, da man ständig Funklöcher gehabt habe. Ich antwortete ihm, dass ich nicht mehr zu Hause sei, da ich keine Schwierigkeiten mit meinem Arbeitgeber wollte. Er fragte nach, ob jemand anderes die Garnitur entgegen nehmen könnte, was ich leider verneinen musste. Ich sagte ihn, dass der Liefertermin bereits bei der Serviceabteilung abgesagt wurde und er eigentlich schon durch deren Mitarbeiter informiert werden sollte. Er gab an, dass dies noch nicht erfolgt sei. (vermutlich die Funklöcher!)
Nachdem etwa 1 Woche vergangen war, rief meine Lebenspartnerin die Serviceabteilung der Firma Höffner an, um nachzufragen, welcher der 4 vorgeschlagenen Liefertermine durch die Firma wahrgenommen wird. Man entgegnete, das der Vorgang noch nicht bearbeitet sei, ein Liefertermin könnte noch nicht benannt werden!
Um der Firma weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, entschieden wir uns, den Vertrag zu widerrufen. Dafür wurde das auf der Homepage der Firma Höffner hinterlegte Widerspruchsformular verwendet!
In den AGB der Firma Höffner zum Ablauf des Widerspruchs steht, ich zitiere:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von
Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrages beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Höffner Online GmbH & Co. KG, Am Rondell 1, 12529 Schönefeld mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder im Servicecenter) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Nun meiner laienhaften Meinung, habe ich die Ware ja nicht erhalten, weshalb die Widerspruchsfrist, laut den Ausführungen des Widerspruchsformular noch nicht begonnen hat.
Weiter heißt es :
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Über Storno kosten oder ähnliches habe ich leider nichts gefunden.
Dies erwähne ich, da nur 1 Tag , nachdem ich den Widerruf des Kaufvertrages schriftlich erklärt hatte, von der Firma Höffner angerufen wurde, um die Bezahlung der Storno- kosten zu klären. Man sei ja kulant, da man ja nur 10 % der Verkaufssumme als Storno nehmen will. Auf Nachfrage, wo in den AGB die Stornokosten hinterlegt sind, erwiderte man mir, dass ich nicht online oder ein Haustürgeschäft abgeschlossen habe, sondern in einer Filiale und ich soll mal das BGB lesen!
Ok, dann werde ich das nächste Mal, wenn ich eine Filiale der Firma Höffner besuche, einen Rechtsanwalt mitnehmen, nicht das ich wieder solche Unannehmlichkeiten bereiten möchte!
Nee, ich geh am Besten gar nicht mehr hin!

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23-08-2021 um 13:38 Uhr


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