Einrichten von Freihaltefläche als versteckte Bedingung in den AGBs

  • Ungelöst
  • 09 Jul 2023
  • #513225
  • 128
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Mein Opa 84 benötigt dringend ein neues Bett!
Es gibt die bekannten langen Wartezeiten nach dem Kauf. Ok!
Aber es kann nicht sein, dass am Tag der Anlieferung von einer Freihaltung für die Ausladung gesprochen wird, die der Käufer zu erfüllen hat.
Das sollte nicht versteckt in den AGBs stehen!
Jetzt zieht das Bett seine Kreise durch Deutschland und erst zurück in Berlin kann ein neuer Termin erstellt werden ... was für ein Wahnsinn!

Es hätte Möglichkeiten und Wege vor Ort gegeben. Es gibt zweifache TG- Einfahrten, wodurch eine von beiden kurzfristig zugestellt werden könnte, wenn denn der Wille dagewesen wäre.

Es ist ein Unding, dass von Rentnern erwartet wird, sich beim Ordnungsamt um Freiflächen und Beschilderung zu kümmern.

Im Nachhinein wird diese nun nicht einmal zugelassen, wegen Behindertenstellplätzen und Baustelle. Also wird es unmöglich an das Bett zu gelangen ! ! !

Er baut jetzt jeden Tag sein Sofa zu einer Schlafgelegenheit um und zurück. Er ist 84 Jahre alt und bekommt Chemo!

Wo bleibt die Menschlichkeit in Ihrem Betrieb?

Das Einrichten von Freiflächen gehört angesprochen bzw. sollte das zum Service dazu gehören. Dann wird es eben teurer, aber besser als sich den Rücken zu brechen.

Wir bezahlen jetzt 110 Euro, damit eine Fremdfirma für diese Freihaltung sorgt, wie auch immer sie das machen wird.

Es geht um ein Bett und nicht um eine komplette Wohnungseinrichtung!

Die Umzugsfirma hat seltsamerweise keine Probleme gemacht ...

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10-07-2023 um 12:15 Uhr


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Ihr Möbel Höffner Onlineteam

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

24-07-2023 um 11:45 Uhr


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