Unbegründete Teilrückerstattung Fall #130987731

  • 28 Aug 2024
  • #613309
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Sehr geehrte Damen und Herren.

Gerne informiere ich Sie darüber, dass im Zusammenhang mit dem hier referenzierten Fall #130987731 (Reservierungsnummer HA-1QJBT8, Unterkunftsnummer 11364896) eine Teilzahlung auf meinem Konto eingegangen ist. Diese beträgt gegenwärtig €237,78.

Dies entspricht jedoch nicht vollständig dem bei Reservierung von meinem Konto abgebuchten Betrag von €291,49, welcher sich laut der Kostenaufschlüsselung (FeWo-direkt Portal) aus folgenden Posten zusammensetzt:
€207,44 (Unterkunft)
€46,10 (Reinigungsgebühr)
€38,40 (Servicegebühr, wodurch mir Fewo-direkt "sowohl ein sicheres Buchungserlebnis als auch einen 24/7 Kundenservice bieten" kann...).

Der Vermieter hat durch parallel-Vergabe der Unterkunft meine Nutzung unmöglich gemacht! Dafür kann auch keine Reinigungsgebühren angefallen sein. Es erschließt sich nicht, warum nur eine Teilrückzahlung erfolgt ist. Alleine die Unterkunft betreffend müssten also mindestens €253,54 zurückgebucht werden!

Zudem: ein "sicheres Buchungserlebnis" konnte ich auf dieser Gesamtreise ein zweites Mal nicht erfahren. (Der erste Fall betraf die Buchung TCZ-638-230). Ärgerlich, wenn man spontan für vier Personen alternative Unterkünfte erkunden muss. Der 24/7 chat ist gut gemeint, aber keine Hilfe. Besonders unerfreulich ist, dass man von vorne beginnen kann, wenn man auf der Suche nach Buchungsnummern, Kontaktdaten oder Korrespondenzinformationen eine 2-Min-Schwelle des chats überschreitet.

Ich betrachte den Fall also keineswegs als "abgeschlossen"!

Begründen Sie bitte durch eine schlüssige Darlegung, warum die Rückerstattung nicht in vollem Umfang erfolgt ist.
Einmal mehr fordere ich Sie auf, mir bitte die volle Rückerstattung für nicht genutzte oder nicht gebotene Leistungen zu gewähren sowie eine transparente, umfassende Abrechnung zukommen zu lassen. Anderenfalls würde mein Vetrauen in die Geschäftsbeziehungen mit VRBO/FeWo-direkt deutlichen Schaden nehmen und zukünftige Interaktionen gewiss ausschließen.

Überdies behalte ich mir weitergehende Maßnahmen vor, sofern eine stichhaltige Stellungnahme oder vollständige Rückerstattung des hier noch offenen Betrags weiterhin ausbleibt.

Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße,
R. W.

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