Kd.Nr.43134768 UZähler-Nr.480001055654 Leider ignorieren Sie meine Kündigung vom 14.02.2023 und schicken mir erneut eine Abschlagsrechung nun über 105 €/Monat. Der Gesetzgeber hat wegen der großen Strompreiserhöhung das Sonderkündigungsrecht eingerichtet. Sollten Sie das nicht akzeptieren lasse ich die Lastschrift über 105 € per 15.03.2023 zurückgehen und wende mich an die Ombudsstelle, warum die Sonderkündigung nicht angenommen wird. Erwarte umgehende Bearbeitung. Diese Beschwerde geht heute auch per Post an eprimo Mit freundlichen Grüßen ****** ******
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Antwort des Verbrauchers
27-03-2023 um 15:57 Uhr
nicht erledigt. Sonderkündigung wurde nicht angenommen, angeblich zu spär gekündigt. Der Vertag wurde 2016 ohne festes Laufzeitende abgeschlossen, d. h. Kündigung nach 17.1. muss vier Wochen zum nächsten Monatsende gehen, das wäre der 01.04.2023. Leider reagiert eprimo nicht. Ich werde mich an die Ombusstelle wenden und im April die Lastschrift zurückgehen lassen.
Antwort des Verbrauchers
12-04-2023 um 23:00 Uhr
Ich habe 2016 bei eprimo den Vertag abschlossen, weil es hieß "ohne feste Vertragslaufzeit-Kündigungzeit vier Wochen" und nun heißt es von eprimo, Kündigung vier Wochen, aber erst zum Jahresende.
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