Unlauteres Tricksen der DB nach Zugausfall Dresden-Frankfurt M (letzter Zug am Abend)

  • 26 Jul 2024
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Für unsere Rückfahrt (meine Frau und ich) von Dresden nach Frankfurt M am 4. Juni 1924 wurden wir von der DB eine Woche vorher über Zugausfall informiert. Da dies der letzte Zug des Abends war, sahen wir keine andere Möglichkeit als in Dresden im Hotel zu über nachten und das Zugticket für einen Zug am anderen Morgen einzusetzen. Einige Tage später erstattete uns die DB die Zugfahrt ohne jeglichen Antrag unsererseits. Wir hatten zuvor unsere Kosten (u.a. Hotel, Lokaltickets) eingereicht und mit Datum des 09.07.2024 folgende Begründung der Ablehnung unserer Ansprüche erhalten:

"Anspruch auf Erstattung Ihrer eingereichten Kosten besteht ausschließlich bei Vorlage eines gültigen Beförderungsvertrages. Da Ihre Fahrkarte bereits erstattet wurde, besteht kein Anspruch auf Regulierung der eingereichten Kosten."

Die DB hat also durch Ihre unaufgeforderte Rückzahlung des Tickets den Beförderungsvertrag annullieren und damit unseren Erstattungsanspruch zunichte machen wollen. Und dies, obwohl wir das Ticket am anderen Tag tatsächlich genutzt haben.

So kann man nicht seriös mit seinen Kunden umgehen. Diese Vorgehensweise ist extrem unlauter und wird deshalb von uns niemals akzeptiert werden. Dass ein Unternehmen mehrheitlich im Staatsbesitz in dieser Weise mit seinen Kunden verfährt, erschüttert das Vertrauen in die Deutsche Bahn in fundamentaler Weise.

Wir fordern die Kostenerstattung in der beantragten Höhe. Die uns entstandenen Mehrkosten sind ursächlich oder kausal mit dem Zugausfallentstanden, den die Deutsche Bahn zu vertreten hat.

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