Mietwagen-Schadensfall: Aus versprochenen 100% Erstattung wurden 36%

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  • 22 Nov 2023
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Um unseren Mallorca-Urlaub sorgenlos genießen zu können, haben wir uns für einen Mietwagen mit Vollkasko-Schutz, inkl. Reifen, Unterboden und Dach und ohne Selbstbeteiligung bei einem Schadensfall entschieden. Nachdem der Mietwagenanbieter auf Mallorca bei der Abgabe einen Schaden gesucht und gefunden hat (die fragliche Vorgehensweise von Eecar lasse ich jetzt außenvor) wurden 169,40€ für eine zerkratzte Radkappe von der Kaution einbehalten. Nach dem Urlaub, am 25.09.2023, reichte ich die Schadensmeldung ein und bekam gestern (21.11.2023) die Antwort: 60,50€ wurden mir erstattet, Grund: "Bearbeitungsgebühren [und Nutzungsausfall-Kosten] in der Selbstbehaltsausschluss-Versicherung sind nicht erstattungsfähig". Ziemlich verwundert hierüber ging ich also nochmal die gesamten Buchungsdokumente durch, hier einige Auszüge: "Vollkasko- & Diebstahlschutz - Ohne Selbstbeteiligung (100% Rückerstattung", "Was bedeutet 100% Rückerstattung der Selbstbeteiligung? Bei Abholung ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen. Damit sichert der Vermieter die im Schadensfall zu bezahlende Selbstbeteiligung ab. Der einbehaltene Betrag wird nach der Rückkehr zu 100% zurückerstattet. Es entstehen Ihnen keine Kosten" "[...] Nach Ihrer Rückgabe erhalten Sie die Kaution zurück. Ihnen entstehen keine Kosten.", "Der einbehaltene Betrag wird nach meiner Rückkehr zu 100% zurückerstattet". Klingt fast so, als würde man 100% der Kosten zurückerstattet bekommen, nicht wahr? Kein einziges Mal wurde hinter diesen Aussagen und Bemerkungen auf eventuell abweichende AGB des Versicherers hingewiesen, dennoch schaute ich mal rein. Nach langem Suchen fand ich diese unter "weitere Dokumente", ab Seite 26 von 32. Auch dort ist nichts über eine etwaige Nichterstattung von Bearbeitungsgebühren zu lesen, insbesondere im Abschnitt B unter "Selbstbehaltausschluss-Versicherung für Kraftfahrzeuge" wird unter 2.1. "Übernahme des Selbstbehaltes" der Eindruck erweckt, dass die Vollständige Summe erstattet wird, sofern diese nicht die Versicherungssumme übersteigt ("Im Versicherungsfall erstattet Ihnen die HanseMerkur den Ihnen belasteten Selbstbehalt bis zur Höhe der Versicherungssumme."). Abschnitt 2.3. definiert die Versicherungssumme als 1.500,- EUR, welche in dem vorliegenden Fall nicht überschritten wurde. Der hier belastete Selbstbehalt beträgt 169,40€, die Rückerstattung 60,50€. Satte 36% von den vertraglich vereinbarten 100% wurden mir erstattet.
Ich suchte auch im Internet nach Personen, die auf dieselben Versprechen reinfielen und die teurere Versicherung dazubuchten, um einen freien Kopf im Urlaub zu haben, nur um nachher feststellen zu müssen, dass sie hinters Licht geführt worden sind. Unter anderem wurde ich auf einem Beschwerdeportal schnell fündig und sah, dass die Bearbeitungsgebühren aus Kulanz erstattet wurden. Als ehemals zufriedene Check24-Kundin fordere ich dies ebenfalls und bitte um Rückmeldung.

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