Angebliche Reisebuchung / Widerspruch - keine Reise gebucht

  • Beantwortet
  • 07 Jan 2023
  • #455634
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Guten Tag,

Ich versuche es nun über diese Plattform, da von Check24 via E-Mail alles ignoriert wird.
Ich habe nämlich nach einer Buchungsbestätigung von Check24, die gar nicht durchgeführt werden sollte 2 Anfechtungen via E-Mail geschickt. Auf die erste Anfechtung wurde nur plump reagiert das Check24 mit meinem Problem nichts zu tun habe, obwohl in meiner Anfechtung alle punkte gegen Check24 waren, das zeigt deutlich, das die Anfechtung nicht bearbeitet wurde. Auf die zweite Anfechtung (gesendet am 04.11.22), und den Hinweis darauf, das sich alle genannten Punkte auf Check24 beziehen, wurde nicht mehr geantwortet. Die dritte Anfechtung ging dann am 28.11.22 an 5vorFlug, da diese bereits mit dem Inkasso Büro drohten, dort meinte 5vorFlug, das sie nichts machen können und die Vorwürfe Check24 bearbeiten müsse, da sie keinen Einfluss darüber haben.

Nun, jetzt frage ich Check24 erneut. Wie kann es sein das durch ein Klick eine verbindliche Buchung erfolgt, es war nämlich nicht eindeutig gekennzeichnet, das man eine Buchung tätigt, denn der Button "weiter" oder “zur Buchung reicht hierfür nicht aus um eindeutig zu erkennen das eine Buchung getätigt wird. Man erwartet als erstes nämlich noch etliche weitere Schritte, wie die Eingabe Persönlicher Daten, eine Übersicht der Leistungen, Zahlungsmethode etc, aber clever ist es natürlich meine Daten von einer in Februar gebuchten Reisen dann einfach zu übernehmen, um etliche Schritte zu umgehen, Problem hierbei war, das erstens eine Reise nicht gebucht werden sollte, da ich mich nur umgesehen habe und zweitens die zweite Person (meine Freundin) deren Daten für eine Reise, wenn ich sie denn wirklich gebucht haben hätte wollen, gar nicht gestimmt hätten, da sie zu den Zeitraum in der die Buchung stattfand selber bereits in einen Urlaub war... Die Reise hätte wenn überhaupt mit meinem Bruder stattgefunden, aber dadurch das die Daten einfach direkt von uns beiden Automatisch hinzugefügt wurden, waren Fehler ja schon vorprogrammiert. An der stelle ist das also ziemlich Clever von Check24 meine Daten, die noch im System waren direkt dafür zu nutzen, so schnell wie möglich eine Auftragsbestätigung zu erzeugen. Wenn ich aber wirklich eine Reise gebucht hätte, dachte ich, schließe ich einen Vertrag mit dem Veranstalter und nicht mit Ihnen, der eindeutige Klick, der auf eine tatsächliche Kaufentscheidung schließen lässt, fehlt völlig. Das ist aber ein wichtiger Punkt, der mich dazu berechtigt den Betrag anzufechten, da das nicht eindeutige hinweisen darauf, das der nächste Klick eine Kostenpflichtige Bestellung mit sich zu führen hat essentiell ist. Das Gesetz verlangt, das eine Bestellung über eine Schaltfläche abgeschlossen wird, die gut Lesbar mit eindeutigen Worten wie “Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Kaufen“ beschriftet ist. Bei der Check24-App, über die die versehentliche Buchung erfolgte, war dies nicht der Fall, hier wird lediglich das Wort “Weiter“ benutzt, was laut Gesetz nicht ausreicht. Die Beschriftung erfüllt den Anforderungen somit nicht, dies hat zu Folge, das kein Vertrag zustande kommt, und somit bin ich auch nicht zur Zahlung der Stornokosten verpflichtet. Außerdem möchte ich nochmals darauf hinweisen, das ich keine persönlichen Daten für mich, oder den zweiten Passagier an den Tag eingegeben hatte (DSGVO Konformität fehlt).

Sie haben mir eine Rechnung zukommen lassen, die auf eine irrtümliche abgegebene
Reisebuchung erfolgte. Leider habe ich mich bei der Eingabe der Reisedaten in der Check24 App verklickt bzw. war eine Buchung keine Absicht. Hätte ich mein Versehen bemerkt, so hätte ich niemals die Buchung getätigt. Ich fechte daher gemäß §§ 119 Abs. 1 , 142 BGB die Buchung wegen Irrtums an.

Zusammengefasst haben Sie mir eine Rechnung über eine Online-Reisebuchung zukommen lassen, obwohl ich bislang keine Reise rechtlich verbindlich buchen wollte. Ich hatte mich über das Reise-Buchungsportal im Internet lediglich über die verschiedenen Angebote informiert, wollte jedoch noch keine Reise verbindlich buchen. Dementsprechend habe ich Ihnen keine Buchung in Auftrag gegeben. Das wird ausdrücklich von mir bestritten. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie einen evtl. Reisevertrag nachweisen müssen, da Sie dessen Existenz behaupten, einen Vertrag habe ich aber weder bestätigt noch unterschrieben. Rein vorsorglich erkläre ich Ihnen die Anfechtung, da ich die von Ihnen behauptete Reise überhaupt nicht buchen wollte. Ich bitte Sie deshalb, die Summe von 3250,00€ fallen zu lassen. Andernfalls übergebe ich zur Klärung die Sache einem Rechtsanwalt

In meiner Anfechtung die via E-Mail an Check24 geschickt wurde, wurde alle noch detaillierter geschrieben und ich bin auf paar punkte mehr angegangen, allerdings reicht das von mir genannte hier bereits um zu Zeigen das der Vertrag nicht rechts ist und aufgelöst werden muss. Und nach einiger Recherche im Internet bin ich auch nicht der erste der mit diesen Vorwürfen ankommt, und die anderen haben auch recht bekommen, somit ist ein leugnen der Tatsachen bei bereits vorhandenen Fällen die hier als Präzedenzfall dienen können eigentlich zwecklos.

LG ****** ******

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09-01-2023 um 13:37 Uhr


Sehr geehrter Reisegast,

vielen Dank für Ihr Feedback und das gemeinsame Telefonat.

Wunschgemäß haben wir Sie per E-Mail informiert.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Beste Grüße
Claudia, CHECK24 Reise

25-02-2023 um 17:38 Uhr


Guten Tag,

Entschuldigen Sie die späte Rückmeldung, aber ich hatte von meiner Rechtsschutzversicherung gebrauch gemacht und habe jetzt mit zwei verschiedenen Rechtsanwälten Rücksprache gehalten, die mir beide unabhängig voneinander versichert haben, dass ich mit diesem Fall nicht der einzige bin. Das ich nicht der einzige bin, der ein solches Problem hatte, war mir bereits bewusst, da hier auf der Website ,,Reklamation24" auch mehrere solcher Fälle existieren (ein Beispiel: https://www.reklamation24.de/check24/angebliche-reisebuchung-widerspruch-keine-reise-gebucht-415304).

Ihr Anhang, der eine Beispiel-Buchung zeigt ist, wie ich finde weniger Hilfreich, vor allem weil das in der neuen Check24 App entstanden ist. Da ich nach der fehlerhaften Buchung am 22.10.22 nachvollziehen wollte wie denn sowas ohne weitere Bestätigung und Eintragung von irgendwelchen Daten funktioniert, habe ich am 26.10.22 eine Bildschirmaufhahme am Handy gestartet und habe dann irgendein Urlaubsziel ausgesucht. Das Video, was auch im Anhang hier zu sehen ist (Nachtrag, das Format wird hier nicht unterstützt, daher muss ich ein Screenshot hinzufügen) zeigt wie man direkt ohne Auswahl von Zahlungsinformationen oder Eingabe von Daten direkt am ende des Buchungsweges ankommt, und wie sie selber sehen können, steht da nichts davon das man mit dem nächsten Schritt Zahlungspflichtig bucht. Das Gesetz verlangt, das eine Bestellung über
einer Schaltfläche abgeschlossen wird, die gut Lesbar mit eindeutigen Wörtern wie “Zahlungspflichtig bestellen“ oder ”Kaufen“ beschriftet ist. Bei der Check24-App ist dies nicht der Fall, hier wird lediglich das Wort “Weiter“ benutzt. Somit erfüllt die Beschriftung nicht den Anforderungen und ist Irreführend.

Bei der Buchung wurden von mir weder die Eingabe meiner Persönliche Daten verlangt, noch durfte ich Zusatzleistungen oder ein Reiseschutz buchen. Die Auswahl der Zahlmethode wurde auch nicht gefragt, wo dann wohl standardmäßig der Sofortkauf ausgewählt wurde. Ich habe an den Tag weder Daten von mir, noch von der Reisebegleitung eingegeben, woher stammen diese Daten, warum wurden diese Gespeichert und ohne Aufforderung wiederverwendet. die DSGVO Konformität wird hier wohl auch nicht eingehalten. Zudem waren die Informationen des Reisebegleiters falsch, was ein weiterer Fehler bei der Buchung ist. Ein weiteres irreführender Aspekt ist, das der Zahlungsweg "Sofortüberweisung" auf Check24 anders funktioniert als normalerweise bekannt. Der Bezahldienst “Sofortüberweisung“ fordert bei Verwendung eine Pin und Tan. Spätestens hier, hätte eine versehentliche Buchung nicht erfolgen können, da das eingeben meiner Pin und der Tan meine volle Aufmerksamkeit benötigt, allerdings wurde von Check24 keine Externe Seite, wie es sonst üblich ist, aufgerufen. Der Vorgang mit Pin und Tan Abfrage wurde übergangen, bzw. übersprungen. Klarna selbst schreibt ebenso auf ihrer Website das man auf die sichere Bezahlseite weitergeleitet wird. Dort soll man sich mit den Online-Banking Daten einloggen, um anschließend nach Aufforderung die TAN zur Bestätigung einzugeben
(vgl. Unbekannt, in: https://www.klarna.com/sofort/). Auch hier wurde also wieder ein Fehler gemacht, und es wurde nicht Ausdrücklich gekennzeichnet das diese Schritte mit der “Verifizierung“ übersprungen werden.
Zudem ist das nicht üblich und falsch. Eigentlich sollte bei dieser Buchung selbst bei erfolgreicher Eingabe des Tans und der Online-Banking Daten eine “Sofortüberweisung“ nicht möglich sein, da mein Konto nur sehr wenig Geld aufweist und somit nicht gedeckt gewesen wäre, allerspätestens hier, hätte die Buchung beendet werden müssen.

Ich weigere mich weiterhin diese Kosten anzunehmen, da es genug Anhaltspunkte gibt, die den Vetrag nichtig machen, deshalb erwarte ich weiterhin mich von den Kosten freizusprechen. Erste Schritte sind bereits eingeleitet, und dank der Rechtsschutzversicherung, werde ich bei weiter Leugnung einen Profi darauf ansetzen. Ich weiß auch das die Mitarbeiter von Check24, dazu angehalten sind erstmal Vorwürfe, selbst wenn sie stimmen, von sich wegzuhalten um in Interesse des Unternehmens zu handeln und natürlich Profit zu erzeugen. Ich werde aber nicht still bleiben und aufhören für mein Recht zu kämpfen, auch wenn ich durch den Einsehbaren Schriftverkehr auf Reklamation24 gelernt habe, das es ein ziemlicher Kampf sein wird mit den Support zu reden, bzw. zu schreiben. Ich weiß das von mir jetzt viel Ausdauer erwartet wird, wenn ich für mein Recht einstehe, aber das nehme ich in kauf, da diese hohe Summe für mich ein enormer Schlag ist, und ich als Schüler da ziemlich lang dran zu knabbern habe.

Ich erwarte eine Antwort per E-Mail.

LG ****** ******

27-02-2023 um 11:27 Uhr


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Katharina, CHECK24 Reise

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