Ich habe Bestellung so spät erhalten, dass ich sie widerrufen musste.
Die Hüllen habe ich im Original verpackt
Zurück geschickt , und zwar durch Aufgabe bei der Post am 17.10. , innerhalb der Widerrufsfrist. Den Widerruf habe ich per Mail ebenfalls fristgerecht ausgesprochen,
Mein Mann kann die Versendung per Post bezeugen. Leider habe ich von der Post keinen Einlieferungsbeleg erhalten.
Bis heute habe ich keine Rückerstattung bekommen.
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Antwort von Apfelding
06-07-2024 um 12:12 Uhr
Hallo, hast du einen Beleg? Leider ist bis jetzt keine Rücksendung bei uns eingegangen. Für die korrekte Rücksendung ist laut Gesetz der Kunde selbst verantwortlich, des weiteren sagen wir ausdrücklich in unserer Mail, dass du die Ware bitte versichert an uns zurück schicken solltest. Damit könnten wir deine Rücksendung jetzt tracken und nachvollziehen, was damit geschehen ist.
„Der Verbraucher muss einen Nachweis über die Rücksendung erbringen. Gemäß § 357 Abs. 4 BGB muss der Verbraucher im Zweifelsfall nachweisen, dass er die Ware tatsächlich bei der Post aufgegeben hat. Als Nachweis der Rücksendung kann dem Kunden regelmäßig ein entsprechender Einlieferungsbeleg dienen.“
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