Parkgebühren für Schwerbehinderte Person mit Begleitung

  • vor 9 Tagen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am Montag,den 16.9.24 um 6.20 Uhr habe ich mit meinem behinderten Bruder im Parkhaus für die Ebene 1 geparkt.
Ich musste ihn alleine mit seinem Koffer, Rucksack und Rollator zu dem Mobilitätsschalter 1 bringen.
Dort ist er an seinen Reisegruppe der Lebenshilfe von mit übergeben worden.
Anschließend bin ich zurück ins Parkhaus und habe mich dort am Kassenautomaten gemeldet.
Das habe ich auch im vergangenen Jahr so gehandhabt. Ohne Probleme!
Der Herr am Kassenautomaten wollte den originalen Ausweis meines Bruders sehen, den hatte er aber zur Reise dabei.
Ich habe angeboten die Kopie seines Ausweises zu zeigen und meinen Personalausweis zum Abgleich der gleichen Adresse.
Das wurde alles nicht akzeptiert.
Ich bin schnell zurück zum Schalter 1 ,in der Hoffnung noch meinen Bruder mit dem Original Ausweis zu erwischen.
Leider wurde die Gruppe vorfallen Anderen Reisenden schon in den Checkin gebracht.
Als ich nochmal am Kassenautomaten mich gemeldet hatte, war inzwischen durch den Aufwand 30 Minuten vergangen.
Ich wollte den Chef sprechen, der mehr Entscheidungskraft hat.
Auch der war leider überhaupt nicht zugänglich.
Ich habe wiederum meine Ausweise angeboten im Original und auch versichert, meinen Bruder in 14 Tagen abzuholen.
Da kann ich den Ausweis im Original vorzeigen.
Ich war so sauer über soviel Sturheit und keinerlei Entgegenkommen.
Es ist soviel Stress und Verantwortung einen geistig behinderten Menschen mit Gehproblemen zum Flugsteig zu bringen.Vorab Koffer packen, Fruhstück zubereiten usw.
Geregnet ganz es auch wie aus Eimern.Da ist es leicht im Trockenen sitzend so stur zu entscheiden.
Ich schicke ihnen alle Ausweise ,die ich habe zu und möchte um Erstattung meiner gezahlten 20€ bitten.
In jeder anderen Stadt, werden beeinträchtigte Menschen nett und freundlich behandelt.
Ich musste weder in München, Leipzig oder auf Rügen Parkgebühren bezahlen.und dort warten wir zusätzlich auf große Konzerte , wie Z.B. Adele.
Die Antwort, es steht alles in den AGB ist auch unangemessen.
Ich denke es liest sich niemand im Vorfeld alles durch und beim letzten Parken hat alles ohne Probleme geklappt.
Gerne kann ich das auch an die Geschäftsführung weiterleiten mit der Bitte die Statuten für beeinträchtigte Menschen zu erleichtern.
Es hätte auch ein Hinweisschild am Kassenautomaten hängen könne, bitte den original Ausweis vor dem Checkin vorzeigen.
Wenn man das nicht weißt, macht es keinen Sinn vorher daran zu denken.
Zum Schluss wäre es auch schön gewesen, wenn ich mal einen Namen erfahren hätte von beiden Mitarbeitern.
Mit freundlichen Grüßen
Y.******

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