Erhebung der Tagespauschale ab 5. Stunde / fehlender AGB Hinweis bei Anfahrt

  • 11 Aug 2024
  • #611305
  • 46
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Mainz Kupferberg

Sehr gehrte Damen und Herren,

wegen mangelnder Hinweispflicht und irreführender Ausschilderung der Stundenpauschale von 2,30 Pro Stunde verlange ich die Rücküberweisung
des Differenzbetrages.

5 Stunden zu 2,30 EUR = 11,50 EUR

Stattdessen erhoben Sie treuwidrig die Tagespauschale von 25 EUR ohne entsprechende Hinweis auf Ihre AGB in der Einfahrt des Parkhauses.

Mit freundlichen Grüßen

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