Guten Tag,
Sie haben mir eine Rechnung über eine Hotelbuchung zukommen lassen, obwohl Sie mir die von Ihnen versprochene Buchungsbestätigung nicht zugeschickt hatten bzw. ich Sie nicht erhalten habe.
Aufgrund der ausbleibenden Bestätigung ging ich davon aus, dass die Reise nicht verfügbar ist, oder dass meine Buchung nicht in Ihrem System registriert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
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Beschwerde schreiben!Antwort des Verbrauchers
11-07-2023 um 22:41 Uhr
Den Absender einer E-Mail trifft gem. § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist.
Der Zugang einer E-Mail sei vom Versender darzulegen und zu beweisen. Die Absendung der E-Mail begründe keinen Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger. Ob nach dem Versenden einer E-Mail die Nachricht auf dem Empfängerserver eingeht, sei nicht gewiss. Wie auch bei einfacher Post sei es technisch möglich, dass die Nachricht nicht ankommt. Dieses Risiko könne nicht dem Empfänger aufgebürdet werden. Denn der Versender wähle die Art der Übermittlung der Willenserklärung und trage damit das Risiko, dass die Nachricht nicht ankommt. Um sicherzustellen, dass eine E-Mail den Adressaten erreicht hat, habe der Versender über die Optionsverwaltung eines E-Mail-Programms die Möglichkeit, eine Lesebestätigung anzufordern.
Aufgrund der ausbleibenden Bestätigung ging ich davon aus, dass die Reise nicht verfügbar ist, oder dass meine Buchung nicht in Ihrem System registriert wurde.
Bitte teilen Sie mir mit dass Sie den Vorgang überprüft und von einer weiteren Geltendmachung der Forderungen absehen.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort des Verbrauchers
12-07-2023 um 13:55 Uhr
Guten Tag,
Bitte teilen Sie mir mit dass Sie den Vorgang überprüft und von einer weiteren Geltendmachung der Forderungen absehen
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort des Verbrauchers
13-07-2023 um 08:57 Uhr
Guten Tag,
Ich habe ja auch nicht bestritten, das ich nicht versucht habe zu buchen.
Es geht vielmehr darum ich habe keine Buchungsbestätigung erhalten.
Aufgrund der ausbleibenden Bestätigung ging ich davon aus, dass die Reise nicht verfügbar ist, oder dass meine Buchung nicht in Ihrem System registriert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
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Am Donnerstag, 13. Juli 2023 um 08:18:33 MESZ hat Buchhaltung
Sehr geehrter Herr ******,
Der Beherbergungsvertrag ist ein im BGB nicht besonders geregelter gemischter Vertrag. Wesentlicher Bestandteil ist die Zimmervermietung, auf welche Mietvertragsrecht ( §§ 535 ff BGB) anzuwenden ist.
Eine Buchung kann nur stattfinden, wenn der Gast auch auf der Buchungsendseite die AGBs sowie die Zustimmung der DSGVO aktiv setzt. Ebenso ist die dritte aktiv zu bestätigende Abfrage mit dem Text hinterlegt „Zahlungspflichtig buchen für € 176,00“.
Sie haben dreimal bewusst Ihre Buchung aktiv bestätigt. Damit ist Ihre Annahmeerklärung erfolgt und uns erfolgreich zugegangen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Weith
Geschäftsführerin
Am Segelhafen Hotel GmbH
Schönberger Straße 32 - 34
24148 Kiel
Tel: 0431 - 72 990 0
Fax: 0431 - 72 990 44
www.am-segelhafen-hotel.com
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