Strafzettel nach Werkstatttermin

  • 08 Jul 2024
  • #607680
  • 113
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Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ca. 4 Wochen nach einem Werkstattermin, die beiliegende Mahnung für einen Strafzettel erhalten.

Am besagten Tag (27.05.2024) hatte ich einen Termin in der ATU-Filiale Rostock/Lütten-Klein. Es war vereinbart, dass ich um 7.30 Uhr den PKW dort abgebe und bis 17:30 Uhr wieder abhole. Die Terminbestätigung liegt mit leider nicht mehr vor, lediglich die beiliegende Rechnung vom 27.05.2024. Ich bin als Kunde davon ausgegangen, dass für die Zeit der Reparatur das parken kostenfrei ist. Die von Ihnen beauftragte Firma war leider nicht sehr kooperativ und hat mich an Sie verwiesen.

Ich haben den Betrag in Höhe von 30,00 € unter Vorbehalt an die LoyalParking GmbH gezahlt.

Ich bitte um zeitnahe Klärung und Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

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